Sanieren von Altlasten

Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sind immer dann zu sanieren oder zu sichern, wenn schützenswerte Güter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Schützenswerte Güter sind unter anderem die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, das Grundwasser und der Boden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Boden- und Grundwasserschutz


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Boden- und Grundwasserschutz



Benötigt werden

  • Eine Expertise
    in der alle Untersuchungsergebnisse fachlich qualifiziert dokumentiert sind.
  • Karten und Pläne
    Alle zur Verfügung stehenden Karten, Pläne und Fotos, die den ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Zustand des Schadensgebietes aufzeigen

Weitere Informationen

Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden außerdem durchgeführt, um Werte (im allgemeinen Grundstückswerte) zu steigern oder zu erhalten. Vorbehalte von Käufern können dadurch ausgeschlossen werden.

Sichern und Sanieren muss in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat (Handlungsstörer) oder der, dem das Grundstück gehört, von dem der Schaden ausgeht (Zustandsstörer). Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden von uns fachlich begleitet und abschließend bewertet.

Für die Planung, die Durchführung und die Beurteilung von solchen Maßnahmen ist vom Sanierungspflichtigen immer eine Fachgutachterin oder ein Fachgutachter zu beauftragen.

Vorsprache

Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen frühzeitig mit uns abgestimmt werden.

Gebühren

Gebühren fallen nur dann an, wenn ein rechtsverbindlicher Sanierungsplan erstellt werden muss. In diesem Fall würde der genehmigte Sanierungsplan einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt ersetzen.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Bodenschutz- und Wasserhaushaltsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bilden die Rechtsgrundlage für Sanierungen.



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