Naturdenkmäler

Besonders schützenswerte Bäume oder Alleen können als Naturdenkmale ausgewiesen werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Untere Landschaftsbehörde


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde



Weitere Informationen

Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."

Die Stadt Köln hat im Jahr 1994 eine ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale erlassen. Diese wurde im Jahr 2001 fortgeschrieben. Zurzeit sind insgesamt 194 Bäume und Alleen als Naturdenkmale ausgewiesen.

Rechtliche Voraussetzungen:

§ 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs (NDI-VO)



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