Erdwärmekollektoren
Für den Einbau und Betrieb von Erdkollektoren, auch Sole/Wasser-Wärmepumpe genannt, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Das dazugehörige Antragsformular können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Das Verfahren ist aus wasserrechtlicher Sicht unproblematisch einzustufen, da durch die vergleichsweise geringen Verlegetiefen nur wenig Auswirkungen auf das Grundwasser und den Boden zu erwarten sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Benötigt werden
- Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das Sie unten herunterladen können und fügen die erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei. - Übersichtslageplan
im Maßstab 1:25.000 - Lageplan
im Maßstab 1:500 oder im Maßstab 1:250 mit Einzeichnung der Kollektorfläche - Erläuterungsbericht
mit Berechnung der Kollektorfläche - Beschreibung
der Anlage und technische Daten - Aussagen
zur Einbautiefe und zum Bodenaufbau - Sicherheitsdatenblatt
des Wärmeträgermediums - Aussagen zu Kenntnissen über Altlasten
Voraussetzung für die wasserrechtliche Erlaubnis. Sie können die Auskunft schriftlich bei uns in im Bereich Boden- und Grundwasserschutz (Untere Bodenschutzbehörde) anfordern.
Downloadservice
Service-Rufnummern
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-32774 oder 0221 / 221-34935
Auskunft zu Altlasten
Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Auskunft zu Altlasten bei uns erhalten können.
Besondere Hinweise zu Wasserschutzzonen
Erdwärmekollektoren können grundsätzlich auch in den äußeren Wasserschutzzonen (III, IIIA und IIIB) eingesetzt werden.
Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie bei uns erfragen.
Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Wasserschutzgebiete.
Wie funktionieren Erdkollektoren?
Bei den Erdkollektoren, auch Sole/Wasser-Wärmepumpen genannt, wird die Erdwärme über Kollektoren aus dem Erdreich entzogen. Diese sind in der Regel mit einem Wasser-Frostschutzmittel, meist Glykol-Gemisch gefüllt und werden mit Hilfe einer Pumpe dauernd durch die Kollektoren geleitet. Anschließend entzieht die Wärmepumpe dieser Trägerflüssigkeit die Energie und führt sie dem Heizkreislauf zu.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Wärmepumpen auf unseren Seiten. Hier finden Sie auch unser ausführliches Geothermie-Merkblatt zum Download.
Auf den Seiten der Energieagentur Nordrhein-Westfalen finden Sie umfangreiche Informationen zu Wärmepumpen.
Vorsprache
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Nutzung von Erdwärme erfordert den Einbau von Anlagenteilen, wie Sonden und Kollektoren in das Erdreich. Hierzu müssen Bohrungen und Grabungen in die teilweise grundwasserführenden Bodenschichten erfolgen. Aus diesem Grund wird in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft, inwieweit die Nutzung, Bau und Betrieb der Anlage im Einklang mit dem Schutz des Grundwassers stehen.
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