Eingriffe in Natur und Landschaft

Sie planen ein Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich? Dieser ist nahezu identisch mit dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Dann handelt es sich um einen Eingriff in die Natur und Sie müssen dies genehmigen lassen.


Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    insbesondere ist die Notwendigkeit des geplanten Vorhabens zu begründen
  • Darstellung in Text und/oder Plan des derzeitigen Zustandes der Fläche einschließlich der eventuell betroffenen Vegetationsbestände auf Nachbargrundstücken
    befestigte und unbefestigte Flächen, Bäume, Sträucher, Wiesenflächen und ähnliches eventuell vorhandene Aufbauten; gegebenfalls bitte Fotos beifügen
  • Lageplan mit Kennzeichnung der betroffenen Flächen und Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
  • Ausfertigung der Bauantragsunterlagen
    es sollten alle geplanten Flächennutzungen, zum Beispiel Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen dargestellt werden
  • Erfassung und Bewertung des Vegetationsbestandes und des Bodenzustandes sowie Bilanzierung der Eingriffserheblichkeit
    inklusive Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung des Eingriffs
  • Darstellung von Kompensationsmaßnahmen

Service-Rufnummern

Wenn Sie Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne unter den folgendenTelefonnummern weiter:

Stadtbezirk 1, Telefon: 0221 / 221-28744
Stadtbezirk 2, Telefon: 0221 / 221-36164
Stadtbezirk 3, Telefon: 0221 / 221-24142
Stadtbezirk 4, Telefon: 0221 / 221-28744
Stadtbezirk 5, Telefon: 0221 / 221-36566
Stadtbezirk 6, Telefon: 0221 / 221-34617 oder 0221 / 221-24161
Stadtbezirk 7, Telefon: 0221 / 221-26698
Stadtbezirk 8, Telefon: 0221 / 221-24623
Stadtbezirk 9, Telefon: 0221 / 221-24610
Wahner Heide, Königsforst, Flughafen Köln-Bonn, Telefon: 0221 / 221-24623

Zum Thema "Vorsorgender Bodenschutz" berät Sie die Abteilung Boden- und Grundwasserschutz, Telefon: 0221 / 221-34177.

Allgemeine Informationen

Naturgüter, wie unversiegelter Boden, Pflanzenbestände oder eine Freifläche, werden beansprucht und so die Funktion von Natur, Landschaft und Landschaftsbild beeinträchtigt.

Diese Beeinträchtigungen müssen Sie vermeiden, ausgleichen oder durch Ersatzmaßnahmen kompensieren. Sie können neues Grün pflanzen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben noch andere Genehmigungen, wie eine Baugenehmigung, einholen müssen, dann reichen Sie die Unterlagen bitte komplett mit bei der Stelle ein, die diesen Antrag genehmigt, beispielsweise beim Bauaufsichtsamt. Die abschließende Entscheidung wird dann gemeinsam mit uns getroffen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Antragsunterlagen durch eine Fachkraft, zum Beispiel einer Landschaftsarchitektin oder einen Landschaftsarchitekt, erstellen lassen müssen.

Landschaftsplan der Stadt Köln  

Vorsprache

Da je nach Fall unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Je nach Aufwand mindestens 30 Euro bis zu 5.000 Euro.

Wenn wir gemeinsam mit einer anderen Behörde entscheiden, werden keine gesonderten Gebühren gefordert.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 4 bis 6 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen



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