Bauen auf Altlasten

Ergibt sich für ein Baugrundstück ein Bodenbelastungsverdacht, beispielsweise nach dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, ist zu klären, ob eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von einer Bodenbelastung Gefahren für das beabsichtigte Bauvorhaben oder die Nutzerinnen und Nutzer ausgehen.

Diesen Nachweis muss die Bauwillige oder der Bauwillige durch ein Gutachten erbringen. Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Sicherungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Boden- und Grundwasserschutz


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Boden- und Grundwasserschutz



Benötigt werden

  • Bauantragsunterlagen
    Bitte beschreiben Sie die ehemaligen und geplanten Nutzungen sowie die Außengestaltung genau.
  • Karten und Pläne
    Bitte fügen Sie einen Übersichtsplan des Grundstücks, Lagepläne sowie Grundriss und Profilschnitte zum Planungsvorhaben hinzu.
  • Bodengutachten
    Das Bodengutachten soll möglichst umfassende Ergebnisse zu Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen enthalten. Nutzungs- und planungsbezogene Handlungsempfehlungen der sachverständigen Gutachterin oder des sachverständigen Gutachters zur Umsetzung des Planungsvorhabens müssen enthalten sein.

Servicenummern

Telefon: 0221 / 221-34613, -34625, -24625

Wichtiger Hinweis zu Auskünften aus unserem Altlastenkataster

Die erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.

Auskunft zu Altlasten 

Bodenschutz beim Bauen

Den Flyer "Tipps zum Umgang mit Ihrem Grund und Boden beim Bauen" des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie hier. 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist im Allgemeinen nicht erforderlich. In Einzelfällen kann nach Terminabsprache ein Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter, die beziehungsweise der das Bodengutachten oder Altlastengutachten erstellt, oder dem Bauherrn geführt werden.

Gebühren

Über die Gebühren für die Baugenehmigung hinaus fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Eine Baugenehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dazu zählen unter anderem das Bundesbodenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz sowie die jeweiligen Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen.



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