Was kostet Abschleppen?

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Ordnungs- und Verkehrsdienst


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Ordnungs- und Verkehrsdienst



Wie setzen sich die Kosten zusammen ?

Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnen sich

  • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
  • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

Generell gilt: Eine direkte Zahlung vor Ort reduziert die von Ihnen zu zahlenden Verwaltungsgebühren !

Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

Die Übersicht über die Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Downloadservice.

Das falsche Parken stellt darüber hinaus auch in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

Grundlage für die Berechnung der Kosten

Rechtsgrundlage ist § 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW) in Verbindung mit den §§ 7a und 11 der Kostenordnung für Nordrhein-Westfalen.



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