Verlust von Schlüsseln

Kontakt und Erreichbarkeit

Fundbüro


Ottmar-Pohl-Platz 1 (Eingang Dillenburger Straße 25)
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-26313
Telefax:
0221 / 221-32223
E-Mail:
Fundbüro



Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist mit Vorlage eines amtlichen Ausweises notwendig. Dabei ist eine Beschreibung der verlorenen Schlüssel beziehungsweise die Vorlage eines identischen Zweitschlüssels erforderlich.

Gebühren

Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:

- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 5 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 10 Euro
- im Wert über 500 Euro = 15 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 15 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.



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