Verlust von Fahrrädern
Kontakt und Erreichbarkeit
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1 (Eingang Dillenburger Straße 25)
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26313
- Telefax:
- 0221 / 221-32223
- E-Mail:
- Fundbüro
Benötigt werden
- Bei fernmündlicher Anfrage sind Rahmennummer und Fabrikat des Fahrrades anzugeben
- Bei Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich
Suchen Sie Ihr verlorenes Fahrrad online
Sie können eine Auswahl von Fundsachen, die sich bei uns befinden, auch online durchsuchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Fundsachen Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Gegenstandes Kontakt mit uns auf. Wir melden uns zurück, wenn es sich aufgrund Ihrer Angaben um Ihr Eigentum handeln könnte. Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.
Zusatzinformationen:
Sollte die Rahmennummer nicht bekannt sein, so können Sie unter Angabe des Fabrikats und der Farbe telefonisch erfragen, ob das Fahrrad abgegeben wurde. Für die Abholung des Fahrrades ist in diesem Fall jedoch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wenn das Fahrrad nicht abgegeben wurde, wird Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt. Diese kann auch per Post übersandt werden.
Sie können diese Bescheinigung in
- schriftlicher Form,
- mit einer Beschreibung Ihres Fahrrades,
- unter Beifügung eines Verrechnungsschecks in Höhe von 12 Euro und
- Beilegen eines frankierten Rückumschlages
beantragen oder persönlich bei uns abholen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nur bei Abholung des Fundgegenstandes erforderlich. Die Verliererin, der Verlierer kann auch eine Person mit der Abholung beauftragen. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht und der Bundespersonalausweis der beziehungsweise des Bevollmächtigten und der Bundespersonalausweis der Verliererin, des Verlierers erforderlich.
Gebühren
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:
- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 5 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 10 Euro
- im Wert über 500 Euro = 15 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 15 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.
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