Veräußerung eines Fahrzeuges
Sie haben ein Fahrzeug verkauft oder verschenkt? Was müssen Sie nun der Zulassungsstelle mitteilen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Was ist zu beachten und zu tun?
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder verschenken, sollten Sie es nur im außer Betrieb gesetzten Zustand übergeben. Sie vermeiden dadurch Komplikationen bei der nachträglichen Außerbetriebsetzung, wenn der Erwerber bzw. die Erwerberin seine/ihre Verpflichtung, dass Fahrzeug unverzüglich auf seinen/ihren Namen zuzulassen, nicht erfüllt.
Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug im noch zugelassenen oder bereits außer Betrieb gesetzten Zustand übergeben, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Fahrzeug als letztes ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dazu können Sie beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen.
Wichtig ist, dass im Kaufvertrag dokumentiert ist, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder die neuen Dokumente Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die amtlichen Kennzeichen an die Erwerberin oder den Erwerber übergeben wurden.
Außerdem müssen der vollständige Name der Erwerberin oder des Erwerbers mit Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von der Erweberin beziehungsweise dem Erwerber quittiert sein.
Wir haben Ihnen oben eine solche Veräußerungsanzeige zum Download vorbereitet.
Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU), sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges eine solche Untersuchung schon fällig war.
Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige bei der Zulassungsstelle wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Die Erwerberin beziehungsweise der Erwerber wird damit steuerpflichtig. Die bisherige Halterin oder der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug dann bei der eigenen Versicherung selbst abmelden.
Neue Fahrzeugpapiere
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Gebühren werden nicht erhoben.
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