Unternehmerkarte für Kontrollgeräte in Bussen und Lastkraftwagen

Seit dem 1. Mai 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union allen neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Diese Kontrollgeräte erfassen zukünftig digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte können Sie das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.

Wo bekomme ich die Unternehmenskarte

Als zentrale Stelle für Nordrhein-Westfalen ist zuständig die:

Bezirksregierung Münster

Leisweg 12

48653 Coesfeld

Telefon: 0180 / 3100116 (0,09 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Gebühren aus dem Mobilfunknetz)

Weitere Informationen zur Unternehmenskarte erhalten Sie auf den Seiten des Arbeitsschutzportals Nordrhein-Westfalen. Dort können Sie auch online einen Antrag stellen.

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