Unternehmerkarte für Kontrollgeräte in Bussen und Lastkraftwagen
Seit dem 1. Mai 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union allen neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Diese Kontrollgeräte erfassen zukünftig digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte können Sie das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Wo bekomme ich die Unternehmenskarte
Als zentrale Stelle für Nordrhein-Westfalen ist zuständig die:
Bezirksregierung Münster
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Telefon: 0180 / 3100116 (0,09 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Gebühren aus dem Mobilfunknetz)
Weitere Informationen zur Unternehmenskarte erhalten Sie auf den Seiten des Arbeitsschutzportals Nordrhein-Westfalen. Dort können Sie auch online einen Antrag stellen.
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