Umzüge, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge

Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Umzügen, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge auf öffentlichem Straßenland.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zum Umzugstag
  • Angaben zur Aufstellung
  • Angaben zur Abmarschzeit
  • Angaben zur Zugwegstrecke
  • Angaben zum Zielbereich

Zusatzinformationen:

Antragstellung

Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Veranstalterin, einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.

Versicherungspflicht

Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abschließen:

  • 1.000.000 Euro für Personenschäden
  • 250.000 Euro für Sachschäden

Sanitätsdienst

Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter der Telefonnummer 0221 / 9748-405 bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.

Ordnungsdienst

Für die Gestellung von Ordnerinnen und Ordnern hat die Veranstalterin oder der Veranstalter zu sorgen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

a) für Schützenfeste,

60 Euro ohne Ortstermin,
120 Euro mit Ortstermin.

b) für Karnevalsumzüge,

- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis 160 Euro
- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung 70 Euro

gesamt also 230 Euro

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Straßenverkehrsordnung (StVO)



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