Umzüge, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge
Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Umzügen, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge auf öffentlichem Straßenland.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zum Umzugstag
- Angaben zur Aufstellung
- Angaben zur Abmarschzeit
- Angaben zur Zugwegstrecke
- Angaben zum Zielbereich
Zusatzinformationen:
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Veranstalterin, einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Versicherungspflicht
Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abschließen:
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
Sanitätsdienst
Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter der Telefonnummer 0221 / 9748-405 bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Ordnungsdienst
Für die Gestellung von Ordnerinnen und Ordnern hat die Veranstalterin oder der Veranstalter zu sorgen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Gebühren
a) für Schützenfeste,
60 Euro ohne Ortstermin,
120 Euro mit Ortstermin.
b) für Karnevalsumzüge,
- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis 160 Euro
- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung 70 Euro
gesamt also 230 Euro
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
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