Mobilitätshilfe

Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert sind und kein eigenes Auto besitzen, können Sie eine Mobilitätshilfe erhalten. So können Sie Taxis, Funkmietwagen und Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer nutzen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Eingliederungshilfe


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221-221-0
Telefax:
0221-221-6527468
E-Mail:
Eingliederungshilfe



Benötigt werden

  • Ausgefüllter Antrag
    Den Vordruck finden Sie im Downloadservice.
  • Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkmal "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung
    Fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie bei.
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete
  • Aktueller Wohngeldbescheid
  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
  • Nachweise über Ihr Vermögen,
    wie zum Beispiel Sparbücher
  • Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen,
    zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Nachweis über Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII)
  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen weiterer Personen, die in Ihrem Haushalt leben

Senden Sie uns alle genannten Unterlagen, die oben aufgeführt sind. Über den Schwerbehindertenausweis weisen Sie nach, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen außerdem Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt es mehrere Stufen in der Höhe der Mobilitätspauschale:

Mobilitätshilfe als Pauschale

Sie erhalten eine monatliche Pauschale von 30 Euro. Wir zahlen Ihnen die Pauschale monatlich im Voraus. Nachweise über die Verwendung müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. 

Aufstockung der Pauschale

Sind Ihre Ausgaben höher als die Pauschale von 30 Euro, ist auch eine Aufstockung möglich. Der maximale Betrag hängt davon ab, ob Sie auf die Benutzung eines Spezialfahrzeuges angewiesen sind, oder ob Sie ein Taxi beziehungsweise einen Funkmietwagen benutzen können.

Es gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Taxi oder Funkmietwagen: 150 Euro
Spezialfahrzeug: 200 Euro

Möchten Sie den Aufstockungsbetrag in Anspruch nehmen, so bewahren Sie alle Quittungsbelege der Taxi-Ruf Genossenschaft e. G., der Funkmietwagenunternehmen oder der Unternehmen mit Spezialfahrzeugen auf. Diese Belege müssen Sie bei uns einreichen. Nur dann können wir in Höhe Ihrer tatsächlichen Kosten, maximal jedoch bis zu den genannten Höchstbeträgen die Mobilitätshilfe zahlen. Die Anzahl der durchgeführten Fahrten ist unerheblich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern:

  • 0221 / 221-23802 (Nachnamen Buchstaben A bis J)
  • 0221 / 221-26586 (Nachnamen Buchstaben K bis Q)
  • 0221 / 221-27464 (Nachnamen Buchstaben R bis Z)

Weiterführende Links:

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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