Knöllchen an der Windschutzscheibe

Sie haben an Ihrem Auto einen Hinweiszettel (Knöllchen) vorgefunden. Ihr Fahrzeug war falsch geparkt oder Ihr TÜV / AU ist abgelaufen. Achtung: Sollten Sie keinen Hinweiszettel, sondern eine Zahlkarte an Ihrem Fahrzeug haben, dann handelt es sich um ein Knöllchen von der Polizei. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle.

Kontakt und Erreichbarkeit

Ordnungs- und Verkehrsdienst


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-32000
Telefax:
0221 / 221-27209
E-Mail:
Ordnungs- und Verkehrsdienst



Wie geht's weiter ?

Das Knöllchen ist der Beginn eines Verfahrens, das der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln gegen den Halter des Fahrzeugs einleitet (Ordnungswidrigkeitenverfahren).
Der Halter wird in Kürze ein Schreiben erhalten, in dem ihm Folgendes mitgeteilt wird:

  • Der Tatvorwurf
  • Bei geringfügigen Verstößen: Das festgesetzte Verwarngeld
  • Die Art des Verfahrens
  • Die Verwarnungsnummer beziehungsweise das Aktenzeichen
  • Die zuständige Sachbearbeitung

Zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Schreibens liegen etwa zwei Wochen. Nach Erhalt des Schreibens kann der Halter dazu beim Ordnungs- und Verkehrsdienst anrufen oder vorsprechen, denn die Sachbearbeitung kann ohne Verwarnungsnummer oder Aktenzeichen nicht auf den jeweiligen Vorgang zugreifen und Auskunft darüber geben.
Die Ziffern der Verwarnungsnummer oder des Aktenzeichens stehen auf dem Schreiben neben dem Betreff in einer Umrahmung oder unter 'Mein Zeichen' und beginnen entweder "714" oder mit "724".
Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie in "Ähnliche Produkte" zu den Themen:

  • Anhörung / Verwarnung 
    Bei geringfügigen Verstößen mit Beträgen unter 40 Euro.
  • Anzeige / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
    Bei schwerwiegenden Verstößen mit Beträgen ab 40 Euro.
  • Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
    Das betroffene Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug, daher muss die für den Verstoß verantwortliche Person über den Halter des Fahrzeugs ermittelt werden.

Informationen zur Höhe der Beträge

Die Höhe der zu zahlenden Beträge richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, den Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) herunterladen können.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich, da Sie sich auch schriftlich äußern können. In beiden Fällen benötigen Sie aber die Verwarnungsnummer oder das Aktenzeichen.

Gebühren

Gebühren und Auslagen ergeben sich in unterschiedlicher Höhe je nach Art des Verfahrens.

Rechtliche Voraussetzungen

Straßenverkehrsgesetz (StVG),
Straßenverkehrsordnung (StVO),
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
Strafprozessordnung (StPO),
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)



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