Hebamme im Einsatz
Wenn Sie freiberuflich als ambulante Hebamme tätig sind, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-26512
- E-Mail:
- Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Benötigt werden
- Antragsvordruck
Dieser kann hier auf der Seite heruntergeladen werden. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. - Fahrzeugschein
in Kopie - Anerkennung als Hebamme
Nachweis in Kopie
Zusatzinformationen
Antragstellung/Genehmigungserteilung
Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen kann per Fax 0221 /221-26130 eingereicht werden.
Eine Genehmigungserteilung per Fax ist leider nicht möglich. Der Originalbescheid wird per Post zugesandt.
Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr täglich (im Einzelfall bis zu drei Stunden) zum Parken im Stadtgebiet Köln an folgenden Stellen:
- an Parkuhren / Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
- im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
- sowie in Köln-Mülheim auf Anwohnerparkplätzen im Bereich Keupstraße
Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie der neue Fahrzeugschein zur Änderung vorgelegt werden.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann per Fax gestellt werden.
Für weitere Auskünfte wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-24322
0221 / 221-26335
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 160 Euro pro Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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