Halteranfrage - Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Sie möchten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen zu einem Fahrzeug die Halterin, den Halter oder beispielsweise deren Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Erfahrung bringen?

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
    bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle
  • Formloser schriftlicher Antrag
    bei Beantragung der Auskunft auf dem Postweg

Informationen rund um die Halteranfrage

Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halterinnen und Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder die Halterin oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.
  • Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber der Halterin oder dem Halter.

Vorsprache

Die persönliche Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss dann jedoch eine schriftliche Vollmacht und zusätzlich auch den eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

5,10 Euro, auch im Falle einer Ablehnung.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die erteilte Auskunft darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden.

Je nach Art der erfragten Daten ist es zudem Voraussetzung, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Auskunft auf eine andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.



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