Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Erstantrag
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Allgemeiner Führerschein
im Scheckkartenformat - Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung
Siehe unten "Informationen zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung". - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt. - Auszugs aus dem Verkehrszentralregister
Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.
Allgemeine Informationen
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
- Führerschein Klasse drei, jetzt B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, detaillierte Informationen dazu weiter unten
- Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
- Sie müssen einen Nachweis der Ortskenntnis in Köln erbringen, Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite weiter unten
Sie müssen außerdem den neuen Führerschein der EU im Scheckkartenformat besitzen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie außerdem Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.
Körperliche und geistige Eignung
Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie die nachfolgenden Bescheinigungen vorlegen:
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung können Sie durchführenlassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, also Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen oder Hilfsorganisationen im Krankentransport.
Nachweis der Ortskenntnis in Köln
Wenn Sie in Köln ein Taxi, einen Mietwagen oder Krankenwagen führen wollen, müssen Sie über die notwendige Ortskenntnis in Köln verfügen. Das bedeutet, dass Sie bei einer Prüfung nachweisen müssen, dass Ihnen zum Beispiel die wichtigsten öffentlichen Plätze und Einrichtungen, etwa Bahnhöfe, Krankenhäuser, Ämter, aber auch die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen bekannt sind.
Die Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test, bei dem die richtigen Lösungen angekreuzt werden müssen. Für die Prüfung werden Vorbereitungskurse angeboten.
Für die Taxiprüfung zum Beispiel von
- der Taxi-Ruf Köln eG, Telefon 0221 / 16808-0,
- Köln Drive, Telefon 0221 / 2774420.
Für die Mietwagenprüfung zum Beispiel die
- Firma AVANTGARDE Chauffeurdienst GmbH, Telefon 0221 / 730000,
- Firma AKTIV, Telefon 0221 / 6110100,
- Firma Autoblitz, Telefon 0221 / 6403661,
- Firma Köln Drive, Telefon 0221 / 2774420.
Die Ortskundeprüfung wird beim Amt für öffentliche Ordnung abgelegt. Sie erhalten dazu eine Einladung mit Terminangabe.
Vorsprache
Bei der Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben. Ebenfalls benötigen wir die Unterlagen, um deren Vorlage Sie in dem Benachrichtigungsschreiben des Amtes für öffentliche Ordnung gebeten wurden.
Gebühren
55,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen
79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den Kartenführerschein umgetauscht werden muss.
Für die Ortskundeprüfung fallen folgende Gebühren zusätzlich an:
Für Taxen, sofern die Prüfung beim Amt für öffentliche Ordnung abgelegt wird: 50 Euro
Für Mietwagen: 40 Euro
Für Krankenwagen: 40 Euro
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Anlagen 5 und 6
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