Führerschein - Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie wollen eine Ihnen befristet erteilte Fahrerlaubnis für weitere fünf Jahre verlängern. Dies gilt für Busse oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE, C1, C1E, D1 oder D1E.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Bisheriger Führerschein
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin, einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin" bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärtzin oder Ihr Arzt keine Vordrucke zur Verfügung haben, dann kann er sich an den Deutschen Gemeindeverlag in Köln wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Leistungspsychologisches Gutachten
Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport. - Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. - Eventuell den Nachweis über eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
Weitere Informationen
Sie sollten den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines stellen.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
42,60 Euro, die bar an der Kasse oder auch per EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlt werden können.
Soll zusätzlich der Nachweis über eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz im Führerschein eingetragen werden (Schlüsselziffer 95) erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 28,60 Euro auf insgesamt 71,40 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 23 und 24 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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