Beschwerde über eine Taxifahrt
Sie möchten eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt melden?
Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Beschwerde
Wenn Sie eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt zur Anzeige bringen möchten, muss dies schriftlich erfolgen.
Beispiele für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Fahrten:
- Verstoß gegen die Beförderungspflicht (Fahrt verweigert),
- Kürzesten Fahrtweg nicht eingehalten,
- Fahrpreisanzeiger nicht eingeschaltet,
- Tarifauszug (gelber Taxiaufkleber) nicht angebracht,
- Quittung nicht ausgestellt,
- Das persönliche Verhalten der Fahrerin oder des Fahrers war zu beanstanden.
Die Beschwerde oder Anzeige kann grundsätzlich formlos erfolgen, zur Vereinfachung können Sie aber auch den Vordruck aus dem Downloadservice (siehe oben) benutzen.
Die Anzeige mit Hilfe des Vordruckes kann per Post (Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln) oder per Fax (Fax-Nummer 0221 / 221-26512) übermittelt werden. Sie können auch eine E-Mail an das Ordnungsamt schreiben. Bitte machen Sie dann in Ihrer E-Mail alle erforderlichen Angaben.
Wichtig: Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeugen aussagen müssen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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