Beschwerde über eine Taxifahrt
Sie möchten eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt melden?
Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Beschwerde
Wenn Sie eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt zur Anzeige bringen möchten, muss dies schriftlich erfolgen.
Beispiele für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Fahrten:
- Verstoß gegen die Beförderungspflicht (Fahrt verweigert),
- Kürzesten Fahrtweg nicht eingehalten,
- Fahrpreisanzeiger nicht eingeschaltet,
- Tarifauszug (gelber Taxiaufkleber) nicht angebracht,
- Quittung nicht ausgestellt,
- Das persönliche Verhalten der Fahrerin oder des Fahrers war zu beanstanden.
Sie können für Ihre Anzeige das Formular aus dem Downloadservice (siehe oben) benutzen. Das Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post oder als Fax verschicken:
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
oder per Fax: 0221 / 221-26512.
Für Ihre Beschwerde können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Bitte machen Sie hier alle erforderlichen Angaben.
Wichtig: Geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten an. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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