Anhänger
Sie wollen einen Anhänger zulassen?
Für die Zulassung eines Anhängers gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine sonstige Zulassung oder Umschreibung, zum Beispiel eines Personenkraftwagens.
Der Unterschied besteht darin, dass Sie lediglich ein Kennzeichenschild benötigen und wegen des fehlenden Motors keine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung erforderlich ist.
Je nach Situation erhalten Sie hier weiterführende Informationen:
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Hilfreiche Links
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.
