Anhänger

Sie wollen einen Anhänger zulassen?
Für die Zulassung eines Anhängers gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine sonstige Zulassung oder Umschreibung, zum Beispiel eines Personenkraftwagens.

Der Unterschied besteht darin, dass Sie lediglich ein Kennzeichenschild benötigen und wegen des fehlenden Motors keine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung erforderlich ist.

Je nach Situation erhalten Sie hier weiterführende Informationen:

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle





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