Verhaltenstest
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Veterinäramt
Warum ein Verhaltenstest?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Anmeldung - Termine - Testergebnis
Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Sachkundenachweis für Hundehalter.
Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Für das Ablegen des Verhaltenstests beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:
Montags bis Freitags von 8:30 bis 12 Uhr, Telefon: 0221 / 221-26804
Die Verhaltensprüfung findet in der Regel montags und mittwochs morgens oder montags nachmittags auf verschiedenen Hundeplätzen im Stadtgebiet statt. Bei der Wahl des Platzes wird nach Möglichkeit die Nähe zu Ihrem Wohnort berücksichtigt.
Nach bestandenem Verhaltenstest wird Ihnen per Post eine entsprechende Bescheinigung zugesandt. Diese Bescheinigung erhält ebenfalls das Ordnungsamt als Durchschrift zur Weiterbearbeitung Ihres Befreiungsantrages.
Besteht das Hund-Halter-Gespann den Verhaltenstest nicht, muss er weiter mit Maulkorb und Leine geführt werden. Weitere Folgen sind nicht zu befürchten, so wird nicht etwa der Hund der Besitzerin oder dem Besitzer abgenommen oder gar eingeschläfert.
Die Prüfung kann wiederholt werden, wobei die Prüferinnen und Prüfer Ihnen auch Ratschläge zur Vorbereitung auf eine erneute Prüfung geben.
Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des Weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:
- Überprüfung des Gehorsams des Hundes
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden
Nähere Informationen zum Ablauf können Sie in der folgende Pdf-Datei nachlesen:
Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung bei uns ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl bei uns als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Für Auskünfte zu diesen Vereinen wenden Sie sich bitte an den
Verband für das Deutsche Hundewesen
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Telefon: 0231 / 565000
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Gebühren
Für den Verhaltenstest bei uns wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
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