Tiertransporte ins Ausland

Bei Tiertransporten, beispielsweise von Pferden, ins Ausland ist für jedes Tier ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von einer Tierärztin oder einem Tierarzt von uns begutachtet werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Veterinäramt


Liebigstraße 120
50823 Köln
Telefon:
0221 / 221-26211 und 221-26283
Telefax:
0221 / 221-26588
E-Mail:
Veterinäramt



Benötigt werden

  • Vordruck des Gesundheitszeugnisses
    Da die Anforderungen der verschiedenen Länder sehr unterschiedlich sind, muss die Besitzerin oder der Besitzer das erforderliche Formular besorgen und in mindestens zweisprachiger Ausführung vorlegen. Für Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Konsulate.
  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen/Befähigungsnachweis
    Das Antragsformular senden wir Ihnen gerne zu.
  • Transporterklärung
    Die Transporterklärung senden wir Ihnen gerne zu.

Gewerbliche Transporte

Bei gewerblichen Transporten mit Tieren sind neben dem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis weitere Dokumente erforderlich. Es handelt sich um die Zulassung als Transporteurin oder Transporteur und den Befähigungsnachweis für den gewerblichen Transport von Tieren. Dieses Dokument benötigen Sie auch bei innerdeutschen Tiertransporten. Es regelt tierschutzrechtliche Belange, wie beispielsweise die Zeitdauer des Transports sowie die Versorgung und Betreuung der Tiere.

Die jeweilige Transporteurin beziehungsweise der jeweilige Transporteur muss über eine Zulassung gemäß EU Verordnung EG Nummer 1/2005, über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängende Vorgänge verfügen:

  • Zulassung für Transporte unter 8 Stunden
  • Zulassung für Transporte über 8 Stunden  

Als verantwortliche Person für den Transport von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen oder Geflügel benötigen Sie einen Befähigungsnachweis nach Artikel 17 dieser EU-Verordnung.

Der bisher geforderte Transportplan wird nicht mehr verlangt. Erforderlich sind jedoch Begleitpapiere, die Transporterklärung, aus denen folgende Informationen hervorgehen:

  • Herkunft der Tiere, Name und Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Versandort und der vorgesehene Bestimmungsort mit Name und vollständiger Adresse der Empfängerin oder des Empfängers
  • Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung
  • Voraussichtliche Dauer der Beförderung

Bitte beachten Sie: Die Beförderungsdauer beginnt mit dem Verladen des ersten Tieres.

Verreisen mit Tieren

Wenn Sie mit ihrem Tier ins Ausland verreisen möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen unter Urlaub mit Tieren im Ausland.

Urlaub mit Tieren im Ausland 

Vorsprache

Bitte machen Sie mit uns, mindestens einen Werktag im Voraus, einen Termin aus.

Gebühren

Es werden Gebühren zwischen 20 Euro und 100 Euro erhoben, abhängig von Zeitaufwand und Art des Tieres.

Rechtliche Voraussetzungen

Verordnung (EG) Nummer 1/2005 des Rates vom 12. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nummer 1255/97.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen