Tierhandel und Tierzucht
Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis von uns. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen.
Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis.
Die Sachkunde wird von uns anhand der vorgewiesenen Qualifikationen, etwa über eine geeignete Berufsausbildung, Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen oder mehrjährige berufliche onder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten, sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch überprüft.
Kontakt und Erreichbarkeit
Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Veterinäramt
Benötigt werden
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag das im Downloadservice als pdf-Datei zur Verfügung gestellte Formular. Weiterhin erforderlich sind: - Polizeiliches Führungszeugnis
- gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der Sachkunde
Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch
Papageien und Sittiche
Für die Abgabe von Psittaciden (Papageien und Sittiche) und freiverkäuflicher Arzneimittel wird ein gesonderter Sachkundenachweis verlangt. Sofern Sie über eine entsprechende Bescheinigung noch nicht verfügen, können Sie den Nachweis durch ein Gespräch bei uns erlangen. Dabei wird Ihr Fachwissen über Tierkrankheiten, Handlungsbedarfe, gesetzliche Grundlagen und ähnliches geprüft.
Hinweis
Neben der tierschutzrechtlichen Erlaubnis müssen Sie selbstverständlich auch die übrigen geltenden Regelungen für den Verkauf von Tieren beachten.
Vorsprache
Den Antrag nach § 11 Tierschutzgesetz senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an uns.
Bei einem Termin vor Ort werden dann die Räumlichkeiten überprüft und die erforderlichen Fachgespräche geführt.
Gebühren
Die Gebührenhöhe beträgt in der Regel 150 Euro bei Neuanträgen.
Rechtliche Voraussetzungen
Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung
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