Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen uns mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Die von uns auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Benötigt werden
- Anmeldung
mit Nennung der Veranstalterin, des Veranstalters, des Veranstaltungsdatums und -ortes sowie Angaben zu den Tieren und Tierarten
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bitte senden Sie die Anmeldung per Post oder Fax an uns.
Gebühren
Die tierseuchenrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei.
Für die tierschutzrechtliche Genehmigung oder für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung der Ausstellung oder Veranstaltung durch uns (beispielsweise bei Großveranstaltungen) wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach Anfahrtsweg und zeitlichem Aufwand.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.