Tierausstellungen und Tierveranstaltungen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen uns mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Die von uns auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste


Liebigstraße 120
50823 Köln
Telefon:
0221 / 221-26211 und 221-26283
Telefax:
0221 / 221-26588
E-Mail:
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste



Benötigt werden

  • Anmeldung
    mit Nennung der Veranstalterin, des Veranstalters, des Veranstaltungsdatums und -ortes sowie Angaben zu den Tieren und Tierarten

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie die Anmeldung per Post oder Fax an uns.

Gebühren

Die tierseuchenrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei.

Für die tierschutzrechtliche Genehmigung oder für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung der Ausstellung oder Veranstaltung durch uns (beispielsweise bei Großveranstaltungen) wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach Anfahrtsweg und zeitlichem Aufwand.



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