Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.

Kontakt und Erreichbarkeit

Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste


Liebigstraße 120
50823 Köln
Telefon:
0221 / 221-26211 und 221-26283
Telefax:
0221 / 221-26588
E-Mail:
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste



Prüfung beim Veterinärdienst

Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:

Montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-26804.

Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Anmeldung dienstags und donnerstags um 9 Uhr sowie in Einzelfällen nach besonderer Terminvereinbarung.

Zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung beim Veterinäramt dient der Fragenkatalog, den Sie im Downloadservice als pdf-Datei herunterladen können. In der Prüfung werden der Hundehalterin oder dem Hundehalter daraus 34 Fragen vorgelegt, von denen er 24 vollständig richtig beantworten muss.

Sachkunde für gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.

Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen

Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen.

Gleichzeitig haben Sie aber auch die Alternative, die Prüfung bei einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen abzulegen.

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Adressen von anerkannten Sachverständigen können Sie der Liste des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entnehmen, siehe weiterführende Links.

Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)

Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.

Und wie bei den Hunden bestimmter Rassen können Sie sich auch an eine anerkannte Stelle oder einen anerkannten Sachverständigen wenden. Die Liste der anerkannten Sachverständigen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie unten auf dieser Seite.

Informationen zur Haltungsanzeige für einen großen Hund 

Nicht bestanden ?

Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden!

Gebühren

Für die Sachkundeprüfung wird vom Veterinäramt eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

Weiterführende Links

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
Liste der Sachverständigen nach Landeshundegesetz NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 
Informationen zur Hundehaltung, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 
Tierärztekammer Nordrhein 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen