Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
Kontakt und Erreichbarkeit
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Prüfung beim Veterinärdienst
Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:
Montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-26804.
Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Anmeldung dienstags und donnerstags um 9 Uhr sowie in Einzelfällen nach besonderer Terminvereinbarung.
Zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung beim Veterinäramt dient der Fragenkatalog, den Sie im Downloadservice als pdf-Datei herunterladen können. In der Prüfung werden der Hundehalterin oder dem Hundehalter daraus 34 Fragen vorgelegt, von denen er 24 vollständig richtig beantworten muss.
Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.
Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen.
Gleichzeitig haben Sie aber auch die Alternative, die Prüfung bei einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen abzulegen.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Adressen von anerkannten Sachverständigen können Sie der Liste des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entnehmen, siehe weiterführende Links.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.
Und wie bei den Hunden bestimmter Rassen können Sie sich auch an eine anerkannte Stelle oder einen anerkannten Sachverständigen wenden. Die Liste der anerkannten Sachverständigen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie unten auf dieser Seite.
Nicht bestanden ?
Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden!
Gebühren
Für die Sachkundeprüfung wird vom Veterinäramt eine Gebühr von 30 Euro erhoben.
Weiterführende Links
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