Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen

Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:

Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo ArgentinoFila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napo-litanor / Rottweiler / Tosa Inu

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als 'Hunde bestimmter Rassen' bezeichnet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Überwachung Hundehaltung


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-22097
Telefax:
0221 / 221-27847
E-Mail:
Überwachung Hundehaltung



Benötigt werden

  • Antrag
    Siehe Downloadservice
  • Sachkundenachweis
    Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Führungszeugnis nach Belegart O
    In Köln beantragen Sie dies bei Ihrem Bürgeramt, außerhalb Kölns bei Ihrer Meldebehörde.
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung
    Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Aus dem Tierheim übernommene Hunde sind immer gechippt. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
  • Volljährigkeit
    Die antragstellende Person (Halterin / Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese Person ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung
    Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie zum Beispiel bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers, einhalten. Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.

Informationen zum Sachkundenachweis:

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:

Sachkundenachweis für Hundehalter 

Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

  1. Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,
  2. Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
  4. Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
  5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG Nordrhein-Westfalen Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung

 

  • Körperliche Konstitution
    Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
  • Weitergabe / Überlassung des Hundes
    Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 250 Euro geahndet werden kann.
  • Mitführen der Erlaubnis
    Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
  • Genereller Maulkorb- und Anleinzwang
    Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des sechsten Lebensmonats) und Leine (höchstens 1,5 Meter Länge) ausgeführt werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden kann. Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.

 

Verhaltenstest 
  • Gleichzeitige Führen von mehren Hunden
    Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 20 Euro geahndet werden kann.

Steuerpflicht

Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie den Hund auch steuerlich anmelden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Anmeldung eines Hundes 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.

Gebühren

Für jeden Hund bedarf es einer separaten Genehmigung. Die Verwaltungsgebühr beträgt für die erste beantragte Genehmigung 90 Euro, für jede weitere Genehmigung 60 Euro. Falls der Hund aus einem Tierheim übernommen wird, ist jeweils die Hälfte der genannten Verwaltungsgebühr fällig.

Für Umschreibungen der Genehmigung infolge eines Wohnungswechsels wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Mit Überprüfung der ausbruchssicheren Unterbringung vor Ort erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 10 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)



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