Entsorgung von Speiseabfällen in der Gastronomie
Durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle können bei Schweinen und Geflügel schwere Tierkrankheiten hervorgerufen werden, wie beispielsweise die Schweine- und Geflügelpest. Angesichts des Schadens, den diese Tierseuchen verursachen, ist die Entsorgung von Speiseabfällen, die an Tiere verfüttert werden sollen, gesetzlich streng geregelt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Veterinäramt
Wichtige Information
Für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gilt: die Entsorgung von Speiseabfällen als Futtermittel muss über zugelassene Speiseabfall-Entsorger erfolgen.
Das direkte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine und Geflügel ist gesetzlich streng verboten.
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