Entsorgung von Speiseabfällen in der Gastronomie

Durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle können bei Schweinen und Geflügel schwere Tierkrankheiten hervorgerufen werden, wie beispielsweise die Schweine- und Geflügelpest. Angesichts des Schadens, den diese Tierseuchen verursachen, ist die Entsorgung von Speiseabfällen, die an Tiere verfüttert werden sollen, gesetzlich streng geregelt.

Kontakt und Erreichbarkeit

Veterinäramt


Liebigstraße 120
50823 Köln
Telefon:
0221 / 221-26211 und 221-26283
Telefax:
0221 / 221-26588
E-Mail:
Veterinäramt



Wichtige Information

Für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gilt: die Entsorgung von Speiseabfällen als Futtermittel muss über zugelassene Speiseabfall-Entsorger erfolgen.

Das direkte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine und Geflügel ist gesetzlich streng verboten.



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