Zahlungserleichterungen

Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil-)Zahlung in Betracht.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Voraussetzungen

Eine Stundung ist schriftlich zu beantragen. Der Stundungsantrag ist wirtschaftlich begründet, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner durch die pünktliche Entrichtung unverschuldet in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Hierbei ist es der Schuldnerin oder dem Schuldner grundsätzlich zuzumuten, sämtliche Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen.

Hinweis

Die gestundeten Beträge werden verzinst. Die Stundung kann auch von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Die Stundungs- und Ratenzahlungszinsen betragen 0,5 Prozent je angefangenem Monats der offenen Forderung.

Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Sofern Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.



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