Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder hier im Internet online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 15 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.
Online-Bestellung
Kontakt
Stadt Köln
Vollstreckung
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon: 0221 / 221-21564
Telefax: 0221 / 221-21540
E-Mail: kassen-und-steueramt@stadt-koeln.de
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