Vollstreckungsamtshilfe

Hierbei handelt es sich um eine behördliche Dienstleistung für andere Gläubigerbehörden (siehe unten) im Rahmen eines Vollstreckungsamtshilfeersuchens für im kommunalen Verwaltungszwangsverfahren beitreibbare Geldforderungen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21845
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Benötigt werden

  • Vollstreckungsamtshilfeersuchen
    Notwendige Informationen: hinreichend genaue Bezeichnung des Schuldgrundes (Einzelheiten zum Grundlagenbescheid), Forderungsbeträge, Vollstreckbarkeitserklärung

Informationen rund um die Vollstreckungsamtshilfe

Die Vollstreckungsstelle beim Kassen- und Steueramt vollstreckt auf Grund ihrer Gebietshoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldnerinnen oder Schuldner innerhalb Kölns im Wege der Amtshilfe auf der Grundlage von Artikel 35 Grundgesetz, §§ 4 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen.

Nach § 2 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Köln gesetzliche Vollstreckungsbehörde unter anderem für folgende Forderungsgläubiger:

  • Westdeutsche Rundfunk Köln sowie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für Rundfunkgebühren
  • Versorgungsverwaltung
  • Lastenausgleichsverwaltung 

Für die

  • Industrie- und Handelskammern
  • unter Landesaufsicht stehende Betriebskrankenkassen
  • Handwerkskammern und -innungen
  • Schornsteinfeger
  • öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
  • Landschaftsverbände Rheinland, Westfalen-Lippe
  • Abfall-, Wasser-, Kanal-, Deich- und sonstige Zweckverbände
  • meisten sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten

ist die Stadt Köln Vollstreckungsbehörde, wenn

  • der Schuldner in Köln wohnhaft oder ansässig ist oder
  • der Gläubiger seinen Sitz in Köln hat und der Schuldner außerhalb von Nordrhein-Westfalen wohnhaft oder ansässig ist. 

Aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge führt die Stadt Köln die Beitreibung auch für folgende Gläubiger durch:

  • Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
  • AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG für Abfallbeseitigungsgebühren
  • zahlreiche Betriebskrankenkassen, deren geschäftsführende Bedienstete durch das zuständige Versicherungsamt als Vollstreckungsbehörde bestellt worden sind.

Die Vollstreckungsabteilung ist ebenfalls zur Durchführung der Vollstreckung für ausländische Gläubiger / Gläubigerinnen verpflichtet, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen dieses vorsehen und die Art der Forderungen denjenigen Ansprüchen entspricht, für die auch im inländischen Amtshilfeverkehr die Zuständigkeit der kommunalen Vollstreckungsbehörden gegeben ist.

Vorsprache

Gläubigerbehörden wenden sich bitte an die zuständige Sachgebietsleitung unter Telefonnummer: 0221 / 221-28897 oder 0221 / 221-21801.

Gebühren

Gebühren werden nach verschiedenen Rechtsnormen beziehungsweise öffentlich-rechtlichen Verträgen für einseitige Vollstreckungsamtshilfeleistungen der Stadt Köln erhoben und in besonderen Fällen auch bei Gegenseitigkeit nach Maßgabe von § 20 Absatz 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Voraussetzungen

Eine Auflistung von Links zu den maßgeblichen Vorschriften bietet Ihnen weitere Informationen. Die vollständige Bezeichnung der Vollstreckungsbehördenbestimmungsverordnung Nordrhein-Westfalen lautet: "Verordnung zur Bestimmung von Vollstreckungsbehörden und zur Bestimmung eines Kostenbeitrages für Vollstreckungsersuchen" oder "Vollstreckungsbe-hördenbestimmungs- und Kostenbeitragsverordnung - VBBKostBVO NRW".



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