Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gemeindesteuern
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Gemeindesteuern
Weitere Informationen zur Vergnügungssteuer
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer der betriebenen Spielgeräte beziehungsweise der Veranstalter der genannten Vergnügungen. Als Steuermaßstab dienen vielfach Pauschbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden, zum Beispiel der Raumgröße. Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Einspielergebnis (Geldspielgeräte) beziehungsweise mit Pauschbeträgen (sonstige Geräte) erhoben.
Detaillregelungen zur Vergnügungssteuer:
Besteuerung von Spielgeräten
Besteuerung von Vergnügen besonderer Art - Regelungen
Getränkesteuer
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.