Minijobs - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Bei uns erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Minijobs, also zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Wann ist eine Arbeit ein Minijob?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die monatliche Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt.
Arbeiten Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate, spricht man ebenfalls von einem Minijob.
Seit dem 1. April 2003 gelten zahlreiche Neuerungen, die unter anderem auch die "Gleitzone" für Beschäftigungen zwischen 400 und 800 Euro betreffen. Hierfür fallen geringe Sozialversicherungsabgaben an.
Die Minijob-Zentrale
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Hier können entsprechende Beschäftigungsverhältnisse angemeldet werden. Außerdem können Sie hier klären, welche Beiträge zu zahlen sind.
Die Zentrale hält auch interessante Broschüren und Vordrucke zu Minijobs für Sie bereit. Das Service-Center der Minijob-Zentrale in Cottbus erreichen Sie unter
Telefon:
01801 / 200504 (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute) oder
0355 / 290270799
Darüber hinaus bietet die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls umfassende Informationen zu Minijobs:
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