Lastschrifteinzug
Sie können uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilen. Das hat für Sie und für uns Vorteile. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Grundbesitzabgaben, Nutzungsgebühren und so weiter.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kassen- und Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Kassen- und Steueramt
Benötigt werden
- Lastschrifteinzugsermächtigung
Informationen rund um den Lastschrifteinzug
Der Lastschrifteinzug hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie müssen nicht mehr daran denken, pünktlich zu überweisen. Sie sparen den Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse und Sie sparen Gebühren.
Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen - die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen. Für uns entfällt das Schreiben von Mahnungen, so werden Kosten für Porto, Vordrucke und Verwaltung gespart.
Und das Risiko für Sie?
Es gibt kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben.
Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an uns senden. Bevor Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung aus Verärgerung über eine fehlerhafte Abbuchung zurückziehen, sprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Buchhalterin oder Ihrem zuständigen Buchhalter. Sie helfen uns damit, weitere Fehler zu vermeiden.
Deshalb nutzen Sie unseren Downloadservice und drucken Sie sich den darin enthaltenen Vordruck aus. Anschließend den Vordruck ausfüllen, unterschreiben und an die Stadtkasse senden. Alternativ können Sie diese Einzugsermächtigung auch bei einer Kölner Geschäftsstelle der Sparkasse KölnBonn abgeben oder auch in den Briefkasten jeder städtischen Dienststelle einwerfen. Diese leitet dann die Einzugsermächtigung für Sie portofrei an die Stadtkasse Köln weiter. Auch eine Übersendung per Fax an die Nummr 0221 / 221-21845 ist möglich.
Vorsprache
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Eine Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorweisen kann, erhält auch die gewünschten Informationen.
Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss neben dem Personalausweis oder Pass der vertrenden Person auch Ihr Personalausweis oder Pass zusätzlich bei der Vorsprache vorgelegt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Abkommen über den Lastschriftverkehr - "Lastschriftabkommen" - zwischen den deutschen Bankenverbänden und der Deutschen Bundesbank in der Fassung VII/93.
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