Gerichtsvollzieher / Finanzamt: Vollstreckung
Neben uns werden auch von anderen Stellen Forderungen zwangsweise beigetrieben.
In folgenden Fällen sind die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Beispiel:
- für privatrechtliche Forderungen, auch für alle Forderungen der Verkehrsbetriebe oder Energieversorgungsunternehmen, wie den Kölner Verkehrs-Betrieben, RheinEnergie AG und andere: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten.
- für Einkommensteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere: Das örtliche Finanzamt.
- für Verbrauchsteuern: Das Hauptzollamt.
Zuständig
Amtsgerichte, Finanzamt, Hauptzollamt
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