Gerichtsvollzieher / Finanzamt: Vollstreckung

Neben uns werden auch von anderen Stellen Forderungen zwangsweise beigetrieben.

In folgenden Fällen sind die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Beispiel:

  • für privatrechtliche Forderungen, auch für alle Forderungen der Verkehrsbetriebe oder Energieversorgungsunternehmen, wie den Kölner Verkehrs-Betrieben, RheinEnergie AG und andere: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten.
  • für Einkommensteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere: Das örtliche Finanzamt.
  • für Verbrauchsteuern: Das Hauptzollamt.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht 

Zuständig

Amtsgerichte, Finanzamt, Hauptzollamt



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