Ermäßigte Telefongebühren

Die Deutsche Telekom AG erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren. Dies gilt nur für einige Tarife. Voraussetzung hierfür ist das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf jeden Fall als Blinde oder Blinder mit dem Merkzeichen "BL" sowie Gehörlose oder Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL".

Weitere Informationen

Ein Formular für den Antrag erhalten Sie in jedem T-Punkt. Den Antrag und eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises schicken Sie an die Deutsche Telekom. Sie können Ihn auch im T-Punkt abgeben.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der 0800 / 3301000 oder auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.

Weiterführende Links

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
Übersicht Nachteilsausgleiche 


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