Barzahlung
Sie können Zahlungen an die Stadtkasse Köln auch in bar vornehmen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kassen- und Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Kassen- und Steueramt
Allgemeines zum Zahlungsverkehr
Wir wickeln den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit wie möglich unbar ab. Bitte richten Sie deshalb Ihre Zahlungen ausschließlich an das Ihnen im Steuerbescheid beziehungsweise Abgabenbescheid oder in der Rechnung mitgeteilte Bankkonto der Stadtkasse Köln.
Insbesondere bietet Ihnen die Stadtkasse als eine seit vielen Jahren bewährte und sichere Zahlungsweise an, wiederkehrende Forderungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen. Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Ausgleichsabgaben, Grundbesitzabgaben, Mieten, Kindergartenbeiträge et cetera. Das Lastschrifteinzugsverfahren ermöglicht uns Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen. Bitte nutzen auch Sie diese Zahlungsweise und verwenden für diesen Zweck einfach das Ermächtigungsformular aus dem Downloadservice oben.
Barzahlung
Selbstverständlich können Sie Einzahlungen auch in bar und kostenfrei leisten, beziehungsweise Barauszahlungen entgegen nehmen. Dazu steht Ihnen eine Kasse für Bareinzahlungen im Erdgeschoss des Stadthauses Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Chorweiler zur Verfügung. Diese Kasse ist regelmäßig zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Einzahlungen und Auszahlungen können dort nach vorheriger Absprache auch zu anderen Uhrzeiten innerhalb der Dienstzeiten vorgenommen werden.
Zahlstellen, wo Sie in bar zahlen können, gibt es außerdem in allen Bezirksrathäusern sowie bei verschiedenen anderen Dienststellen. Dort kann jedoch nur Geld für Dienstleistungen angenommen werden, die an diesen Stellen erbracht wurden - wie beispielsweise für das Ausstellen, die Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses.
Bareinzahlungen auf Forderungen der Stadtkasse, wie zum Beispiel für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Bußgelder, Kindergartenbeiträge, Nutzungsgebühren, Fehlsubventionsabgaben und Ähnliches können Sie leider derzeit aus organisatorischen Gründen noch nicht bei den Zahlstellen in den Bezirksrathäusern leisten.
Bei der Stadtkasse und den Zahlstellen stehen Ihnen für die bargeldlose Zahlung EC-Cash-Terminals zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 13 Gemeindekassenverordnung Nordrhein-Westfalen
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