An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Köln ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten. Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem sinnvoll, auch das Kassen- und Steueramt über die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit zu unterrichten.

In unserem Download-Bereich befinden sich entsprechende Formulare zur An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung





War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen