Abmeldung eines Hundes

Eine Abmeldung ist bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus dem Stadtgebiet Köln oder durch den Tod des Hundes erforderlich. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Das Kassen- und Steueramt ist hierüber innerhalb von vier Wochen schriftlich zu unterrichten. Das Formular für die Abmeldung des Hundes können Sie sich im Abschnitt "Downloadservice" herunterladen. Gleichzeitig ist die für den Hund ausgegebene Hundemarke zurückzusenden.

Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats in dem der Hund nachweislich veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Wird die Beendigung der Hundehaltung in Köln allerdings verspätet angezeigt und kein Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Köln vorgelegt, endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die entsprechende Anzeige beim Kassen- und Steueramt eingeht.

Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer gegebenenfalls anteilig für das laufende Jahr berechnet und eventuell zuviel gezahlte Beträge erstattet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Benötigt werden

  • Hundemarke
  • schriftliche Abmeldung
  • Bescheinigung des Tierarztes
    (nur bei Tod des Tieres notwendig)

Vorsprache

nicht erforderlich.

Gebühren

keine

Rechtliche Voraussetzungen

Sie sind nicht mehr Halter des Hundes beziehungsweise der Hund wird nicht mehr im Kölner Stadtgebiet gehalten.



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