Abfallgebühren

Die Abfallentsorgung wird durch die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt.

Für die Zuteilung und Aufstellung der Abfallbehälter sowie die Entleerung der Behälter ist die AWB zuständig. Fragen oder Beschwerden hierzu sind daher unmittelbar an die AWB zu richten. Wir setzen die zu zahlenden Gebühren fest und sind Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Grundlagen für die Gebührenberechnung

Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt ab von

  • der Größe und Anzahl der Behälter
  • der Häufigkeit der vorgesehenen Entleerungen
  • der Art des Abfalls (Restmüll oder Biomüll)
  • der Art der Entleerung (Vollservice oder Teilservice)
Übersicht über die Gebührensätze 

Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern

Benötigen Sie einen Abfallbehälter oder möchten einen Behälter abholen lassen, muß dieses schriftlich bei der AWB beantragt werden:

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG
Maarweg 271
50825 Köln

Wir erhalten von der AWB eine Mitteilung über die Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern und erteilen Ihnen dann einen entsprechenden Bescheid. 

Rechtsgrundlagen

Abfallgebührensatzung, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen

Rechtsmittel

Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) ist ab 1. November 2007 Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen, das bisher einer Klage vorgeschaltet war.

Gegen Gebührenbescheide, die nach dem 1. November 2007 erteilt wurden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erheben. Bitte reichen Sie die Klage schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Köln ein.

Auch wenn Sie klagen, bleiben der Bescheid und die Einziehung der angeforderten Gebühren wirksam. Die festgesetzten Gebühren müssen Sie daher auf jeden Fall zu den Fälligkeitsterminen bezahlen. Wenn Ihre Klage Erfolg hatte, erstatten oder verrechnen wir die zuviel gezahlten Gebühren. 

Die Satzungen

Abfallsatzung 2012 
Abfallgebührensatzung 2012 

Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie dirket über das

Servicetelefon 0221 / 9222224 der AWB

oder auch auf den dortigen Internetseiten (siehe Kontakt).



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