Vorsorgevollmacht - Wir beraten Sie

Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind.

Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss.

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Betreuung für Volljährige/Koordination


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-27610
Telefax:
0221 / 221-27546
E-Mail:
Betreuung für Volljährige/Koordination



Auswahl des oder der Bevollmächtigten

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht ist die von Ihnen ausgewählte Person sofort handlungsfähig, wenn Sie hilfebedürftig werden. Bedenken Sie dabei, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person das Recht hat, für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen. Besprechen Sie deshalb vorher Ihre Entscheidung mit Ihrer Vertrauensperson und Ihrer Familie.

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Grundsätzlich schließt Ihre Vorsorgevollmacht die Bestellung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht sogar aus. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Ihre Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne in unserer Beratung.

Rufnummern der Betreuungsstelle

Sie erreichen uns unter den folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Betreuung 
Bundesministerium der Justiz 
Justizportal Nordrhein-Westfalen 

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebühren

Es fallen Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf die Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte