Vorsorgevollmacht - Wir beraten Sie
Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind.
Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss.
Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.
Kontakt und Erreichbarkeit
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27610
- Telefax:
- 0221 / 221-27546
- E-Mail:
- Betreuung für Volljährige/Koordination
Auswahl des oder der Bevollmächtigten
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht ist die von Ihnen ausgewählte Person sofort handlungsfähig, wenn Sie hilfebedürftig werden. Bedenken Sie dabei, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person das Recht hat, für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen. Besprechen Sie deshalb vorher Ihre Entscheidung mit Ihrer Vertrauensperson und Ihrer Familie.
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Grundsätzlich schließt Ihre Vorsorgevollmacht die Bestellung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht sogar aus. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Ihre Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne in unserer Beratung.
Rufnummern der Betreuungsstelle
Sie erreichen uns unter den folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610
Weiterführende Informationen
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Gebühren
Es fallen Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf die Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.
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