Vermögen in der Sozialhilfe

Bevor wir Ihnen die erforderliche Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit bewilligen können, müssen Sie zunächst vorhandenes Vermögen einsetzen.
Ausgenommen ist hiervon das sogenannte Schonvermögen. Welches Vermögen Sie behalten dürfen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Zur Behebung Ihrer Notlage müssen Sie Ihr Vermögen aber nicht in unwirtschaftlicher Weise verwerten.


Sozialhilfe als Darlehen

Können Sie Ihr vorhandenes Vermögen nicht in angemessener Zeit verwerten, dann können wir Ihnen die erforderliche Hilfe als Darlehen bewilligen.

Vermögenswerte

Zu Ihrem Vermögen gehören zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Sparverträge
  • Sachen
  • Forderungen
  • Rechte

Die vielfältigen Vermögenswerte können hier nicht alle beschrieben werden. Vorhandene Vermögenswerte werden wir gemeinsam mit Ihnen prüfen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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