Vermögen in der Sozialhilfe
Bevor wir Ihnen die erforderliche Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit bewilligen können, müssen Sie zunächst vorhandenes Vermögen einsetzen.
Ausgenommen ist hiervon das sogenannte Schonvermögen. Welches Vermögen Sie behalten dürfen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Zur Behebung Ihrer Notlage müssen Sie Ihr Vermögen aber nicht in unwirtschaftlicher Weise verwerten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Sozialhilfe als Darlehen
Können Sie Ihr vorhandenes Vermögen nicht in angemessener Zeit verwerten, dann können wir Ihnen die erforderliche Hilfe als Darlehen bewilligen.
Vermögenswerte
Zu Ihrem Vermögen gehören zum Beispiel:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Sparverträge
- Sachen
- Forderungen
- Rechte
Die vielfältigen Vermögenswerte können hier nicht alle beschrieben werden. Vorhandene Vermögenswerte werden wir gemeinsam mit Ihnen prüfen.
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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