Unterhaltsvorschuss

Als alleinerziehender Elternteil können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für das gemeinsame Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt zahlt.

Den Antrag können Sie schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen. Bewilligt wird Ihr Antrag für längstens 72 Monate. Kindergeld und sonstiges Einkommen des Kindes werden auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Die Unterhaltsvorschusskasse fordert die von ihr gezahlten Leistungen von dem Elternteil zurück, der seiner Unterhaltspflicht trotz bestehender Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.

Wenn Sie Unterhaltsvorschussleistungen beantragen, müssen Sie Ihre Berechtigung auf den Anspruch nachweisen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Unterhaltsvorschusskasse


Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-97201
E-Mail:
Unterhaltsvorschusskasse



Benötigt werden

  • Geburtsurkunde des Kindes, beziehungsweise Geburtsurkunden der Kinder
    in Kopie
  • Nachweise über die Feststellung der Vaterschaft
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Vorhandene Unterhaltstitel
    im Original

Weitere Hinweise über im Einzelfall erforderliche Unterlagen und benötigte Nachweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Unterhaltsvorschussantrag.

Leistungsbeginn

Die Unterhaltsvorschussleistung ist grundsätzlich für volle Kalendermonate zu zahlen. Dies gilt ab dem Monat, welcher der Antragsstellung folgt. 

Anspruchsberechtigte Ausländer

Wurde Ihrem Kind beziehungsweise Ihnen als betreuenden Elternteil eine Erlaubnis zur Niederlassung oder zum Aufenthalt erteilt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, können Sie Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.

Weil die schwierige Rechtslage auch Ausnahmen regelt, sollten Sie mit uns sprechen.

Höhe der Unterhaltsvorschussleistung

Nach Abzug des für Ihr erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

  • für Kinder unter 6 Jahren monatlich 133 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 180 Euro

Weitere Links

Merkblatt zum Antrag nach dem Unterhaltsvorschussgesetz  

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der zentralen Unterhaltsheranziehung.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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