Unterhaltspflichtige

Voraussetzungen dafür, dass Sie als Unterhaltspflichtige oder Unterhaltspflichtiger in Anspruch genommen werden können, sind:
- die Bedürftigkeit der berechtigten Person
- Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit

Kontakt und Erreichbarkeit

Zentrale Unterhaltsheranziehung


Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-91450
E-Mail:
Zentrale Unterhaltsheranziehung



Grad der Unterhaltspflicht

Sie sind zur Zahlung von Unterhalt nur dann verpflichtet, wenn Sie Ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können. Unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen Verpflichtungen darf Ihr eigener Unterhalt nicht gefährdet sein.

Ob und wieviel Unterhalt Sie einer Person zahlen müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wem gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind. Gegenüber einem minderjährigen Kind ergibt sich zum Beispiel eine gesteigerte Verpflichtung. In Bezug auf einen Elternteil im fortgeschrittenen Alter ergibt sich nur eine nicht gesteigerte Verpflichtung. Hierbei sind zahlreiche Varianten möglich, wobei aber immer Ihre persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.

Als Unterhaltspflichtige oder Unterhaltspflichtiger werden Sie sich sicherlich deutlich einschränken müssen. Ihr eigener Unterhalt darf aber nicht gefährdet werden.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der zentralen Unterhaltsheranziehung.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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