Unterhalt für Eltern
In welchem Umfang Kinder verpflichtet sind, Unterhalt für ihre Eltern zu leisten, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Kontakt und Erreichbarkeit
Zentrale Unterhaltsheranziehung
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-91450
- E-Mail:
- Zentrale Unterhaltsheranziehung
Einkünfte und verwertbares Vermögen
Die Fragen zum Unterhalt durch das Kind oder die Kinder werden meistens dann gestellt, wenn ein Elternteil in einem Heim untergebracht werden muss. Wenn wir als Sozialhilfeträger die hohen Kosten ganz oder teilweise übernehmen müssen, prüfen wir die Unterhaltspflicht durch das Kind oder die Kinder.
Soweit Einkünfte oder verwertbares Vermögen des Elternteils vorhanden sind, wird eine Unterhaltsbedürftigkeit zunächst nicht angenommen. Das verwertbare Vermögen ist dann erst zu verbrauchen. Erst dann kann Unterhalt in Anspruch genommen werden.
Sollte das Vermögen nicht oder nur unwirtschaftlich nutzbar sein, ergeben sich Fragen, die wir ihnen letztlich nur im Rahmen einer umfassenden Einzelfallprüfung verbindlich beantworten können.
Angemessener Eigenbedarf
Als unterhaltspflichtiges Kind haben Sie natürlich auch einen eigenen Bedarf, der sichergestellt sein muss. Die gesetzlichen Regelungen sehen deshalb vor, dass Ihnen ein angemessener Eigenbedarf zu belassen ist. Die Berechnung Ihres Eigenbedarfs erfolgt deshalb entsprechend Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der zentralen Unterhaltsheranziehung.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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