Unterhalt bei in Trennung lebenden Ehepaaren
Nach einer Trennung kann ein Ehegatte von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen. Der Anspruch gegen den Ehegatten richtet sich nach den ehelichen:
- Lebensverhältnissen
- Erwerbsverhältnissen
- Vermögensverhältnissen
Der Trennungsunterhalt umfasst regelmäßig den gesamten Lebensbedarf des bedürftigen Ehegatten. Da die jeweiligen persönlichen Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Zentrale Unterhaltsheranziehung
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-91450
- E-Mail:
- Zentrale Unterhaltsheranziehung
Voraussetzungen
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben und von ihm Unterhalt verlangen müssen, sind folgende Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt zu beachten:
- Trennungsunterhalt können Sie nur solange beanspruchen, wie die Ehe besteht. Die Ehezeit ist die Zeit zwischen der Heirat und dem Tag, an dem die Scheidung Ihrer Ehe rechtskräftig wird.
- Sie müssen völlig von Ihrem Ehegatten getrennt leben. Es darf also keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen und es muss erkennbar sein, dass Sie oder Ihr Ehegatte diese nicht wieder herstellen wollen.
- Wenn Sie Trennungsunterhalt beanspruchen wollen, müssen Sie bedürftig sein.
- Der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein, also ausreichend Mittel zur Verfügung haben, die seinen eigenen notwendigen Lebensbedarf übersteigen. Dabei wird die Ausgestaltung Ihrer gemeinsamen ehelichen Lebensverhältnisse immer eine besondere Bedeutung haben.
Nach erfolgter Trennung besteht für Sie als Empfängerin oder Empfänger von Trennungsunterhalt nach Ablauf des ersten Trennungsjahres in der Regel ein höheres Maß an Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass Sie dann durch Arbeitsaufnahme Ihren Unterhalt ganz oder teilweise selbst verdienen müssen.
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der zentralen Unterhaltsheranziehung.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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