Unterhalt bei geschiedenen Ehegatten

Durch die Scheidung endet Ihre Ehe.
Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, gelten für den nachehelichen Unterhalt andere rechtliche Grundlagen als für den Trennungsunterhalt.

Für die Zeit nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Zentrale Unterhaltsheranziehung


Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-91450
E-Mail:
Zentrale Unterhaltsheranziehung



Voraussetzungen

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur noch unter besonderen Voraussetzungen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgezählt. Für Sie als unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehegatten ist vorrangig Ihr Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet. Erst wenn Ihr geschiedener Ehegatte finanziell nicht ausreichend leistungsfähig ist, können Sie Unterhalt von Ihren Verwandten (Eltern, Kinder) verlangen.

Sollte Ihr zum Unterhalt verpflichteter geschiedener Ehegatte nicht oder nicht rechtzeitig Unterhalt an Sie zahlen, so können Sie Sozialhilfe beantragen. Wir werden dann versuchen, Ihre Unterhaltsansprüche im Rahmen der gezahlten Sozialhilfe geltend zu machen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der zentralen Unterhaltsheranziehung.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)



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