Soziale Leistungen für Selbstständige
Sie sind selbständiger Gewerbetreibender und möchten Sozialhilfe beantragen?
Dann wird das Sozialamt Sie an das Jobcenter Köln verweisen, da Ihnen keine Leistungen der Sozialhilfe zustehen.
Vielmehr gehören Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Arbeitslosengeld-II.
Um feststellen zu können, ob Sie einen Anspruch auf diese Leistung haben, sollten Sie sich an das Jobcenter Köln wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen.
Vorsprache
Jobcenter Köln
Gebühren
keine
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