Sicherheitsleistungen
Die Sicherheitsleistung (gleich Mietkaution) ist eine Sicherheit, die für öffentlich geförderte Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) verlangt werden kann. Sie dient zur Abgeltung der Ansprüche des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen (§9 Abs. 5 Wohnungsbindungsgesetz). Im Übrigen gilt § 551 BGB – siehe „Kaution“.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass und ein Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status aller Haushaltsangehörigen
- Ausgefüllter Antragsvordruck
- Unterschriften des Antragstellers, Ehepartners/Partners und aller volljährigen Haushaltsangehörigen
an den jeweils gekennzeichneten Stellen im Antrag und auf den beigefügten Vordrucken - Vollmacht des Ehepartners/Partners
Sollte Ihr Ehepartner/Partner verhindert sein, so benötigen Sie dessen Vollmacht zur Beantragung einer Kaution, Sicherheitsleistung oder von Genossenschaftsanteilen und dessen Personalausweis beziehungsweise Pass und den Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status, um Unterschriften in dessen Auftrag leisten zu können. - Mietbescheinigung nach Vordruck oder Kopie des Mietvertrages
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich. Anträge können Sie per Post stellen. Wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller verhindert sind, kann die Vorsprache durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die vertretungsberechtigte Person muss eine von Ihnen erteilte Vollmacht und zusätzlich Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vollmacht bezieht sich auf den Antrag zur Übernahme der Kosten für die Kaution, der Genossenschaftsanteile oder der Maklerprovision.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
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