Seniorenberatung

Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie trotz Einschränkungen durch Alter, Krankheit oder Behinderung solange wie möglich in Ihrer eigenen Wohnung leben können.

Die Seniorenberatung bietet Ihnen hierfür
- Informationen,
- Beratung,
- Hilfen bei Behördenangelegenheiten,
- Vermittlung ambulanter Hilfen
und vieles mehr.


Übersicht der Seniorenberaterinnen und Seniorenberater

Die Seniorenberatung finden Sie in den Außenstellen des Sozialamtes in den Stadtbezirken. Seniorenberaterinnen und Seniorenberater finden Sie auch an den Standorten der folgenden Wohlfahrtsverbände:

  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V.
  • Diakonie gemeinnützige GmbH Köln und Region
  • Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
  • Der Paritätische in Köln
  • Deutschen Rotes Kreuz
  • Synagogen-Gemeinde Köln, für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Über die folgende Liste der Stadtbezirke, bieten wir Ihnen eine Übersicht der Seniorenberaterinnen und Seniorenberater an. Darunter können Sie weiterführende Informationen der Wohnfahrtsverbände aufrufen.

Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Innenstadt 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Rodenkirchen 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Lindenthal  
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Ehrenfeld 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Nippes  
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Chorweiler 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Porz 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Kalk 
Seniorenberaterinnen und Seniorenberater für den Stadtbezirk Mülheim 

Weiterführende Links

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V. 
Diakonie gemeinnützige GmbH Köln und Region 
Caritasverband für die Stadt Köln e. V. 
Der Paritätische in Köln  
Deutsches Rotes Kreuz  
Synagogengemeinde Köln 

Vorsprache

Eine persönliche oder telefonische Vorsprache ist erforderlich. Wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller verhindert sind, kann die Vorsprache durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die vertretungsberechtige Person muss eine von Ihnen erteilte Vollmacht und zusätzlich seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vollmacht muss sich auf Ihren Antrag beziehen.

Gebühren

Die Beratung ist kostenlos.



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