Sehbehindertengeld

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und sehbehindert sind, können Sie das monatliche Sehbehindertengeld beantragen. Dieses wird Ihnen genehmigt, wenn Sie auf dem besseren Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent sehen.

Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber in vergleichbarer Weise eingeschränkt sind. Dies kann bei einer Einschränkung des Gesichtsfeldes zutreffend sein. Der sogenannte Tunnelblick ist hierfür ein bekanntes Beispiel.

Sie erhalten das Sehbehindertengeld steuerfrei. Es ist auch unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie das Blindengeld nicht als Einkommen angeben. Das Geld soll Ihnen bei Kosten helfen, die durch Ihre Sehbehinderung entstehen.

Weitere Informationen

Für den Antrag auf Sehbehindertengeld benutzen Sie bitte das Formular des Sozialverwaltungsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland. Das Formular erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Soziales
- Blindengeldstelle -
50663 Köln
Telefon: 0221 / 809-0

Rechtliche Voraussetzung

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Links

Formulare beim Landschaftsverband Rheinland 
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
Übersicht zu Nachteilsausgleichen 
Außenstellen des Sozialamts in den Bezirksbürgerämtern 

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