Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten.
Im Ausweis wird mit dem "Grad der Behinderung" eingetragen, wie stark Ihre Behinderung ist. Die zusätzlichen "Merkzeichen" im Ausweis nennen nur grob, wie Sie behindert sind oder welche Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können. Das bedeutet beispielsweise, wenn Sie auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, erhalten Sie das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung".
Kontakt und Erreichbarkeit
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstraße 10
50735 Köln
- Telefon:
- 0221 / 93334-200 oder -300
- Telefax:
- 0221 / 93334-222 oder -333
- E-Mail:
- Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Wir nehmen Ihre Anträge auf die Feststellung einer Schwerbehinderung entgegen.
Ebenso stellen wir den Grad der Behinderung fest. Abhängig davon können Sie bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrt für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze.
Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen verlängern möchten, können Sie dies auch in der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren vornehmen lassen. Allerdings müssen dazu auf Ihrem Ausweis noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein.
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